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   VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976   

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VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976 (https://dejure.org/2016,26410)
VG München, Entscheidung vom 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976 (https://dejure.org/2016,26410)
VG München, Entscheidung vom 01. August 2016 - M 11 SN 16.2976 (https://dejure.org/2016,26410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung wegen befürchteter Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrtrechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 24.08.2016 - M 11 SN 16.2906
    Auszug aus VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976
    Mit Schreiben vom 20. Juli 2016 nahm der Antragsgegner Stellung und verwies auf die Vorlage der Bauakten sowie des einschlägigen Bebauungsplans Nr. ... der Stadt ... in den Verfahren M 11 SN 16.2906 und M 11 K 16.2733.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im dazugehörigen Klageverfahren (M 11 K 16.2975) sowie auch auf die in den Verfahren M 11 SN 16.2906 und M 11 K 16.2733 vorgelegten Behördenakten und den Bebauungsplan der Stadt ... Bezug genommen.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976
    Bei der Abwägung ist den Belangen der Betroffenen umso mehr Gewicht beizumessen, je stärker und je irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (BVerfG, B.v. 18.07.1973 - 1 BvR 155/73 u. 1 BvR 23/73 -, BVerfGE 35, 382; zur Bewertung der Interessenlage vgl. auch BayVGH, B.v. 14.01.1991 - 14 CS 90.3166 -, BayVBl. 1991, 275).
  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

    Auszug aus VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976
    Bei der Abwägung ist den Belangen der Betroffenen umso mehr Gewicht beizumessen, je stärker und je irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (BVerfG, B.v. 18.07.1973 - 1 BvR 155/73 u. 1 BvR 23/73 -, BVerfGE 35, 382; zur Bewertung der Interessenlage vgl. auch BayVGH, B.v. 14.01.1991 - 14 CS 90.3166 -, BayVBl. 1991, 275).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 148/94

    Erteilung einer Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter - hier:

    Auszug aus VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976
    Da somit die streitgegenständliche Baugenehmigung in rechtlicher Hinsicht mit dem Geh- und Fahrtrecht der Antragstellerin nichts zu tun hat, kann die Baugenehmigung dieses Recht auch nicht verletzen und folglich kann die Antragstellerin hieraus keine beachtliche Einwendung gegen die Baugenehmigung herleiten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, U.v. 05.05.1994 - 5 S 148/94 -, juris Ls. und Rn. 20).
  • VG München, 12.05.2015 - M 11 SN 14.4115

    Gesicherte Erschließung; Lärmschutz; Verkehrslärmschutz; Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976
    Dabei kommt - entgegen der entsprechenden Auffassung des Landratsamts in der Antragserwiderung - der gesetzgeberischen Entscheidung, einem Rechtsbehelf gegen eine Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung zuzumessen, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 212 a Abs. 1 BauGB, nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung keine besondere Bedeutung bei der vom Gericht anzustellenden Interessenabwägung zu (vgl. VG München, B.v. 12.05.2015 - M 11 SN 14.4115 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319

    Baugenehmigungsverfahren - Kein (subjektiv-öffentlicher) Nachbarschutz wegen

    Private Rechte wie das Nutzungs- und Fahrtrecht werden durch die Erteilung einer Baugenehmigung weder berührt noch sagt die Baugenehmigung hierüber etwas aus (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris).

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch der Umstand, dass sich die Baugenehmigungsbehörde eventuell dafür hätte entscheiden können, die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abzulehnen, wenn und soweit von ihr wegen entgegenstehender (privater) Rechte Dritter kein Gebrauch gemacht werden kann, ebenfalls keinen subjektiv-öffentlichen Nachbarschutz begründet, da die Antragstellerin keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Bauaufsichtsbehörde von der Befugnis zur Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses Gebrauch macht (statt aller VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris).

  • VG München, 17.10.2018 - M 9 K 17.2673

    Geh- und Fahrtrecht vermittelt keinen Nachbarrechtsschutz

    Private Rechte wie das Geh- und Fahrtrecht werden durch die Erteilung einer Baugenehmigung weder berührt noch sagt die Baugenehmigung hierüber etwas aus (BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris Rn. 23).

    Ob sich die Baugenehmigungsbehörde eventuell dafür entscheiden kann - unabhängig davon, dass das bei einem eindeutigen Fall wie hier nicht in Betracht käme -, eine Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abzulehnen, wenn und soweit von ihr wegen entgegenstehender (privater) Rechte Dritter kein Gebrauch gemacht werden kann, begründet ebenfalls keinen subjektiv-öffentlichen Nachbarschutz, da der Kläger keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Bauaufsichtsbehörde von einer Befugnis zur Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses Gebrauch macht (statt aller VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris Rn. 24).

  • VG München, 21.07.2017 - M 9 SN 17.1897

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkanlage wegen Verletzung eines Geh-

    Private Rechte wie das Geh- und Fahrtrecht werden durch die Erteilung einer Baugenehmigung weder berührt noch sagt die Baugenehmigung hierüber etwas aus (BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris).

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch der Umstand, dass sich die Baugenehmigungsbehörde eventuell dafür hätte entscheiden können, die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abzulehnen, wenn und soweit von ihr wegen entgegenstehender (privater) Rechte Dritter kein Gebrauch gemacht werden kann, ebenfalls keinen subjektiv-öffentlichen Nachbarschutz begründet, da die Antragsteller keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Bauaufsichtsbehörde von der Befugnis zur Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses Gebrauch macht (statt aller VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris).

  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 17 S 22.00985

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarin (emittierender Betrieb) gegen heranrückende

    Der Umstand, dass sich möglicherweise das Landratsamt dafür hätte entscheiden können, die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abzulehnen, wenn und soweit von der Baugenehmigung wegen entgegenstehender (privater) Rechte Dritter bzw. dem Fehlen eines angenommenen Geh- und Fahrtrechts nicht Gebrauch gemacht werden kann, begründet ebenfalls keinen subjektiv-öffentlichen Nachbarschutz, da die Antragstellerin keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Bauaufsichtsbehörde von der Befugnis zur Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses Gebrauch macht (vgl. VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris Rn. 24).
  • VG München, 06.12.2021 - M 8 K 20.1250

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Neubau eines Hellip-Schauraums und

    Daher begründet ein solches privates Recht grundsätzlich auch kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen die Baugenehmigung, sondern muss zivilrechtlich vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 15 ff., 18 f.; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 19; B.v. 7.11.2020 - 15 CS 20.1832 - juris Rn. 14; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 17.10.2018 - M 9 K 17.2673 - juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 15 CS 20.1832

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn auf Anordnug der auafschiebenden Wirkung

    Daher begründet ein solches privates Recht grundsätzlich auch kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen die Baugenehmigung, sondern muss zivilrechtlich vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 15 ff., 18 f.; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 19; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 17.10.2018 - M 9 K 17.2673 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Ansbach, 14.07.2022 - AN 3 K 21.01604

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Umbau und Generalsanierung eines

    Daher begründet ein solches privates Recht grundsätzlich auch kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen die Baugenehmigung, sondern muss zivilrechtlich vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 15 ff., 18 f.; B.v. 6.2.2017 - 1 ZB 16.398 - juris Rn. 19; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 17.10.2018 - M 9 K 17.2673 - juris Rn. 23 ff.).".
  • VG München, 03.11.2021 - M 9 K 19.2831

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung einer Gaststätte

    Damit kann dieses private Recht durch die Baugenehmigung nicht verletzt werden (BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris; VG München B.v. 21.7.2017 - M 9 SN 17.1897 - juris).
  • VG München, 26.03.2021 - M 9 K 20.4977

    Nachbarklage, Gesicherte Erschließung, Drittschutz (hier verneint)

    Private Rechte, wie die Grunddienstbarkeit der Klägerin auf dem Vorhabengrundstück, werden durch die Erteilung einer Baugenehmigung weder berührt noch sagt die Baugenehmigung hierüber etwas aus (BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris; VG München B.v. 21.7.2017 - M 9 SN 17.1897 - juris).
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